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msm FortschrittsberichtProgress report
msm/PflegeCare/PNOG-Digitalisierung
Pflege · Deutschland · Juli/August 2026Care · Germany · July/August 2026

1,6 Milliarden für digitale Pflege — verteilt auf 32.000 Einrichtungen. 1.6 billion for digital care — spread across 32,000 providers.

ZusammenfassungSummary

Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 4. Juni 2026 sieht erstmals 1,6 Milliarden Euro ausschließlich für die Digitalisierung der Langzeitpflege vor, finanziert aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Anträge sollen ab dem 1. Juli 2027 möglich sein, der Förderzeitraum reicht bis 2031. Adressiert sind mehr als 32.000 Einrichtungen und ambulante Dienste — rechnerisch rund 50.000 Euro je Anbieter über fünf Jahre. Das Gesetz kam im Juli 2026 nicht ins Kabinett.

The draft German Long-Term Care Reorganisation Act of 4 June 2026 earmarks 1.6 billion euros exclusively for digitalising long-term care, funded from the federal infrastructure and climate special fund. Applications are to open on 1 July 2027, with a funding window through 2031. It addresses more than 32,000 facilities and home care services — roughly 50,000 euros per provider over five years. The bill failed to reach cabinet in July 2026.

Was ist passiert?What happened?

Förderfähig sind laut Entwurf digitale Pflegedokumentationssysteme, technische Assistenzsysteme und Schulungen. Das Auszahlungsverfahren regeln der GKV-Spitzenverband und das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Es ist das erste Mal, dass für die Langzeitpflege ein eigener Digitalisierungstopf in dieser Größenordnung vorgesehen ist. Bisher gab es nur die Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI: insgesamt 100 Millionen Euro, maximal 12.000 Euro je Einrichtung.

Die Größenordnung im VergleichThe scale in comparison

Der Verband für digitale Standards in der Pflege nennt den Entwurf am 17. Juni 2026 „richtig gedacht, aber deutlich zu klein finanziert“ und fordert einen Digital-Booster von 9 Milliarden Euro. Als Maßstab zieht er das Krankenhauszukunftsgesetz heran: bis zu 4,3 Milliarden Euro für rund 1.800 Krankenhäuser, also etwa 2,39 Millionen Euro je Klinik — gegenüber rund 50.000 Euro je Pflegeanbieter.

Der Faktor liegt bei ungefähr 48. Ob dieser Vergleich fair ist, lässt sich bestreiten: Ein Krankenhaus hat mehr IT-Systeme, mehr Schnittstellen und höhere Sicherheitsanforderungen als ein ambulanter Pflegedienst. Trotzdem beschreibt er die Größenordnung ehrlich. 50.000 Euro über fünf Jahre reichen für ein Dokumentationssystem und Schulungen, nicht für eine Umstellung der Arbeitsorganisation.

Warum es festhängtWhy it is stuck

Der Kabinettsbeschluss war ursprünglich für Mai geplant, fiel dann am 6. und am 15. Juli aus; Ersatztermine am 22. und 29. Juli wurden nie bestätigt. Grund ist Kritik von Kommunen, Pflege- und Sozialverbänden sowie aus der Koalition — vor allem an Tariftreueregelungen, Eigenanteilen und Kürzungen bei Beratungsbesuchen und Entlastungsleistungen.

Die Digitalisierungsmittel sind an diesen Streitpunkten unbeteiligt, hängen aber im selben Gesetz. Jede Verzögerung des PNOG verschiebt damit auch den Förderstart — und mit ihm die technische Entlastung, die in Modellprojekten wie „Pflege 2030“ nachweislich funktioniert.

Digitalisierungsförderung je EinrichtungDigitalisation funding per facility

Fördermittel je Einrichtung im Vergleich
in Tausend Euro · KHZG: 4,3 Mrd. € auf ca. 1.800 Krankenhäuser · PNOG: 1,6 Mrd. € auf über 32.000 Pflegeanbieter · § 8 Abs. 8 SGB XI: Höchstbetrag je Einrichtung
1,6 Mrd. €
Digitalisierungsförderung für die Langzeitpflege, Anträge ab 07/2027digitalisation funding for long-term care, applications from 07/2027
32.000+
förderfähige Pflegeeinrichtungen und ambulante Diensteeligible care facilities and home care services
48-fach
Förderung je Krankenhaus gegenüber je Pflegeanbieterfunding per hospital versus per care provider

Was bleibt offen?What remains open?

Alles Wesentliche. Anfang August 2026 ist der Entwurf weiterhin umstritten, ein Kabinettstermin steht nicht fest, und ohne Kabinettsbeschluss beginnt das parlamentarische Verfahren nicht. Der genannte Antragsstart 1. Juli 2027 setzt voraus, dass Gesetz, Förderrichtlinie und Verfahren bis dahin stehen.

Offen ist auch, wie die Mittel über die Jahre verteilt werden — ein amtlicher Jahresplan liegt nicht vor. Und offen ist, ob 50.000 Euro je Anbieter die Wirkung entfalten, die das Geld verspricht: Modellprojekte zeigen, dass die Zeitersparnis weniger an der Software hängt als an der Umstellung der Abläufe, die sie begleitet.

Eine Milliardenförderung, die an einem Streit über Eigenanteile hängen bleibt, ist der Normalfall der Gesundheitspolitik — aber sie kostet Pflegekräften konkret Zeit.

Für Einrichtungen heißt das praktisch: Wer jetzt investieren muss, sollte nicht auf den Förderstart warten, sondern prüfen, ob eine spätere Anrechnung möglich ist. Genau das steht im Entwurf bislang nicht.

QuellenSources

  1. Bundesgesundheitsministerium — Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Stand 04.06.2026 (PDF): bundesgesundheitsministerium.de (PDF)
  2. Altenheim — Digitalisierung der Pflege richtig gedacht, aber deutlich zu klein finanziert (17.06.2026): altenheim.net
  3. Altenheim — PNOG: Kabinettsbefassung erneut auf Ende Juli verschoben: altenheim.net
  4. Tagesspiegel Background — Pflegereform: 1,6 Milliarden Euro für Digitalisierung in der Pflege: background.tagesspiegel.de
  5. Bundesgesundheitsministerium — FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): bundesgesundheitsministerium.de